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Landgericht Wuppertal vom 09.05.2018 vom 09.05.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Verriegelungsmarknagelosteosynthese nach Fibula Mehrfragment Fraktur, LG Wuppertal, Az.: 5 O 325/14

Chronologie:
Der Kläger erlitt in 2012 einen Rollerunfall und zog sich dabei eine Unterschenkelspiralfraktur am Übergang zum mittleren distalen Drittel mit gleichzeitiger proximaler Fibula Mehrfragment Fraktur zu. Im Hause der Beklagten erfolgte daraufhin eine Verriegelungsmarknagelosteosynthese. Röntgenkontrollaufnahmen ergaben in der Folge, dass eine erhebliche Achsabweichung des distalen Fragments von zehn Grad vorlag. Es waren Folgebehandlungen und eine Revisionsoperation erforderlich. Seither leidet der Kläger unter Bewegungseinschränkungen, Druckgefühl in Fuß und Bein und psychischen Problemen.

Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Hierin stellt der Sachverständige u.a. fest, dass eine Plattenosteosynthese erforderlich gewesen sei. Das Gericht hat den Parteien sodann zu einer gütlichen Einigung über rund 10.000,- Euro angeraten, die diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Seit dem Vorfall sind zwischenzeitlich sechs Jahre vergangen. Dieser recht lange Zeitraum hat auch damit zu tun, dass der vom Gericht bestellte Gutachter seine Expertise verspätet erstellte. Das Gericht mahnte ihn mehrfach vergeblich zur Erstellung an, drohte ein Ordnungsgeld von 300,- Euro an und erstellte per 01.06.2016 sodann einen Ordnungsgeldbeschluss hierüber, mit der Androhung der Zahlung weiterer 600,- Euro sollte das Gutachten nun nicht endlich erstellt werden. Derartige Maßnahmen gegen gerichtlich bestellte Sachverständige in einem Arzthaftungsverfahren sind sehr selten. Die lange Verfahrensdauer geht natürlich stets zu Lasten des Geschädigten wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

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