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Landgericht Zweibrücken vom 25.11.2022 vom 28.11.22

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Nach Parodontose-Behandlung zu früh vorgenommene Präzisionsabdrücke zwecks Kronen, LG Zweibrücken, Az. 2 O 287/19

Chronologie:

Bei der Klägerin lagen sporadische Kiefergelenksbeschweren vor, der Biss sollte mittels Kronen reguliert werden. Die zur Vorbereitung erforderlichen Präzisionsabdrücke wurden jedoch zeitgleich mit einer Parodontose-Behandlung erstellt, obwohl nach einer solchen grundsätzlich drei Wochen Wartezeit vorgesehen ist, um dem Zahnfleisch die Möglichkeit zu geben nachzuheilen. Die daraufhin eingesetzten Kronen hatten zudem überdicke Ränder, welche das Zahnfleisch zusätzlich reizten. Das Zahnfleisch der Klägerin bildete sich zurück, sie leidet bis heute an einer Zahnfleischentzündung und weiterhin wurde ein Schleiftrauma diagnostiziert.

Verfahren:
Die Gegenseite schlug bereits vor dem ersten Verhandlungstermin eine gütliche Einigung über 3.000,- € vor, sodass die Aufarbeitung durch einen Sachverständigen entbehrlich wurde, wohl auch aufgrund der evidenten Behandlungs- und Aufklärungsfehler auf Seiten der Beklagten.

Anmerkung von Ciper & Coll.:

Dass die Gegenseite bereits vor Erhebung eines Sachverständigengutachtens zum Vergleich bereit war, zeigt die Eindeutigkeit des Falles und das Interesse der Gegenseite noch halbwegs gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen. Es kam zu offensichtlichen Fehlern im Bereich der Behandlung und der Aufklärung, die für die Beklagte schlicht nicht aus der Welt zu schaffen waren, vielmehr wurde versucht die Sache durch nachträglich hinzugefügte Bemerkungen in den Behandlungsunterlagen zu vertuschen. Wäre es nicht zu dem Vergleich gekommen, so hätte das Gericht mit Sicherheit zugunsten der Klägerin entschieden, befindet Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. DC Ciper LLM.

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