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Landgericht Frankenthal vom 17.10.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 300.000 € Schadensersatz nach fehlerhafter Behandlung eines Pleuraergusses

Chronologie
Rund zehn Jahre nach der ärztlichen Fehlbehandlung der nun 37 Jahre alten Klägerin konnte sich mit dem Versicherer der beklagten Klinik geeinigt werden. Es lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin wurde aufgrund einer akuten ausgeprägten Pleuraergussbildung links und kleinerem Pleuraerguss rechts stationär in der Einrichtung der Beklagten aufgenommen. Dort war sie gleich mehrfach einer ärztlichen Standardunterschreitung ausgesetzt. So kam es beispielsweise zu einer arteriellen Fehllage des Zentralen Venenkatheters, welche standardunterschreitend nicht unmittelbar nach Anlage bilddiagnostisch kontrolliert wurde und einer versehentlichen gleichzeitigen Verabreichung von Arterenol und Propofol. Diese hatte sowohl einen Hirninfarkt als auch damit einhergehende gravierende Hirnschäden zur Folge.

Verfahren
Nachdem das Landgericht den Sachverhalt mittels fachmedizinischen Sachverständigen aufgeklärt hatte, schlossen die Parteien sodann im Jahr 2020 einen Vergleich über einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 157.000 €. In diesem Vergleich wurde unter Anderem festgehalten, dass die Parteien sich einig seien, dass unverzüglich nach dem Vergleichsabschluss hinsichtlich einer monatlichen Ratenzahlung für den zukünftigen Verdienstausfallschaden weiterverhandelt werde. Nun einigten sich die Parteien außergerichtlich über eine Rentenzahlung i.H.v. 150.000 €, sodass die Klägerin nunmehr insgesamt auf einen Betrag i.H.v. 307.000 € kommt und nach rund 10 Jahren Rechtsstreit endlich Rechtsfrieden genießt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auffällig im vorliegenden Fall ist, dass eine große Anzahl an Behandlungsunterlagen, welche den streitgegenständlichen Behandlungszeitraum betrafen, seitens der Beklagten nicht mehr auffindbar waren. Darin ist eindeutig ein Dokumentationspflichtverstoß zu sehen. Im vorliegenden Fall war daher die Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die fachmedizinischen Sachverständigen von enormer Bedeutung, erklärt Dr. DC Ciper, LLM.

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