Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Blasenperforation anlässlich laparoskopischer Appendektomie, 20.000,- Euro, LG Würzburg, Az.: 11 O 189/16
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund einer akuten nekrotisierenden Appendizitis in die Klinik der Beklagten. Dort erfolgte eine laparoskopische Appendektomie. Intraoperativ kam es zu einer Perforation der Blase mit Blasenläsion und transvesikalem Blut.
Verfahren:
Das Landgericht Würzburg hat zu dem Vorfall ein chirurgisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter mehrere ärztliche Versäumnisse fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung anriet. Die Parteien einigten sich sodann auf eine pauschale Abfindungssumme von 20.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte der MDK Bayern ein fachmedizinisches Gutachten erstellt, das ärztliche Versäumnisse konstatierte. Wie in zahlreichen anderen Fällen auch, stellt die Versicherungskammer Bayern, der Versicherer der Beklagten, mit Schreiben vom 11.01.2016 trotz der Eindeutigkeit des MDK-Gutachtens klar: "...ein schuldhaft vorwerfbarer Behandlungsfehler unseres Versicherungsnehmers ist für uns nicht erkennbar.".....
Jedenfalls ist dieser Fehler für den Geschädigten, seine Prozessvertreter, den Gutachter des MDK, den gerichtlich bestellten Gutachter sowie nicht zuletzt das Landgericht Würzburg erkennbar. Nur darauf kommt es im Ergebnis an, stellen RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.