Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler: Darmriss anlässlich Koloskopie, 35.000,- Euro, LG Wuppertal, Az.: 5 O 74/15
Chronologie:
Die Klägerin begab sich zwecks Koloskopie in die Behandlung des Beklagten. Dabei kam es zu einem Darmriss, der dazu führte, dass sie reanimationspflichtig wurde und vier Tage auf der Intensivstation verbleiben musste. Noch heute, rund drei Jahre nach dem Vorfall, leidet die Klägerin gesundheitlich unter den Folgen der Fehlbehandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat ein fachinternistisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt, das eine ärztliche Fehlleistung konstatierte. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Gesamtabfindung von 35.000,- Euro vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch bei Routineoperationen, wie der Koloskopie, können sich Komplikationen entwickeln, wie im vorliegenden Fall. Über das entsprechende Risiko haben die Mediziner jeweils umfassend aufzuklären. Sollte dieses nicht erfolgen, hat der geschädigte Patient Ansprüche, stellt RA Dr. D.C.Ciper, Fachanwalt für Medizinrecht fest.