Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Gravierende Komplikationen nach Knie-OP; Behandlungsfehler und Aufklärungsmängel
Sachverhalt:
Ein Motorradunfall am 28.09.2019 führte zu einer schweren Knieverletzung des damals 22-jährigen Klägers. In dem Krankenhaus der Beklagten wurde er behandelt, nachdem konventionelle Röntgenaufnahmen und eine CT-Untersuchung einen Spaltimpressionsbruch zeigten. Es erfolgte kurz darauf eine komplexe Operation, die laut Operationsbericht als erfolgreich beschrieben wurde. Postoperative Röntgenaufnahmen am 05.10.2019 zeigten jedoch Mängel, die im OP-Bericht nicht erwähnt wurden.
Am 11.10.2019 wurde der Kläger entlassen, doch weiterführende Röntgenaufnahmen und eine CT-Untersuchung bei einer anderen Praxis enthüllten die Folgen der Behandlungsfehler der ersten Operation. Der Kläger stellte sich in einer Klinik für Unfallchirurgie vor, wo eine erneute CT-Untersuchung eine Impression der Gelenkfläche bestätigte. Eine Revisionsoperation am 05.12.2019 war daraufhin notwendig.
Chronologie:
Zunächst hat das Landgericht Köln die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Der Sachverständige bestätigte einen Behandlungsfehler, insbesondere eine unzureichende Reposition der Gelenkfläche. Zusätzlich wurde die mangelnde Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bestätigt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Parteien vor Gericht geladen, wobei der Sachverständige noch einmal persönlich angehört wurde und sein schriftliches Gutachten vollumfänglich bestätigte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien den Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung des Rechtsstreits vor. Hierbei wurde zunächst ein geringerer Betrag vorgeschlagen, welcher jedoch in umfangreichen Verhandlungen auf 40.000,00 € Schmerzensgeld zzgl. Rechtsanwaltskosten erhöht werden konnte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Behandlung und transparenten Aufklärung. Unser Mandant erlitt nicht nur physische Schmerzen, sondern auch unnötige Komplikationen aufgrund von Behandlungsfehlern. Es ist besorgniserregend, dass eine umfassende postoperative Überwachung und rechtzeitige Diagnose unterblieben sind. Wir setzen uns nachdrücklich für eine angemessene Entschädigung unserer Mandantin ein und zeigen damit auf, dass medizinische Sorgfalt und Patientenaufklärung unabdingbar sind. Der vorliegende Rechtsstreit wird hoffentlich dazu beitragen, dass ähnliche Fälle vermieden werden und Patienten ihr Recht auf umfassende medizinische Versorgung wahrnehmen können, erklärt Dr. DC Ciper LLM.