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Landgericht Lübeck vom 10.07.2023 vom 10.07.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Künstliches Koma nach Nabelhernie, LG Lübeck, 12 O 362/18

Chronologie:

Der Kläger wurde mit einem großen, epifaszialen Abszess bei Fett inkarzerierter Nabelhernie mit begleitender Fasziitis in der Notfallambulanz der Beklagten vorstellig. Noch am selben Tag kam es zu einer Operation mit VAC-Anlage. Postoperativ lag bei dem Kläger ein paralytischer Ileus bei kleiner Netznekrose nach inkarzerierter Nabelhernie und Abszess im Rahmen der Nachbehandlung vor, so dass es zunächst am zweiten postoperativen Tag zu einer Operation kommen sollte. Die Operation wurde jedoch auf den darauffolgenden Tag verlegt. An diesem Tag hatte der Kläger vormittags bereits gallig erbrochen. Aufgrund einer Aspirationspneumonie musste der Kläger nach der Operation auf die Intensivstation verlegt werden. Hier kam es zudem zu ARDS, einem septischen Schock, katecholaminpflichtiger Kreislaufinsuffizienz, respiratorischer Insuffizienz mit Beatmung, tachykarder HRST, Hernie umbilicalis mit Einklemmung, art. Hypertonus. Der Kläger musste ins künstliche Koma versetzt werden.

 

Verfahren:

Nach Klageerhebung wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Das Gericht forderte Gutachten von chirurgischen und anästhesiologischen Sachverständigen an. Nach Beratung über die Sach- und Rechtslage legte die Kammer den Parteien nahe, sich gütlich zu einigen. Die Parteien stimmten einem Vergleich zu.

 

Anmerkungen Ciper & Coll.:

Nach nunmehr rund fünf Jahren ist der Rechtsstreit durch die gütliche Einigung der Parteien beendet. Ein Vergleich kann aufgrund von Prozess- und Haftungsrisiken, Erfolgsaussichten und Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt, in Erwägung gezogen werden, so Dr. DC Ciper LLM.

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