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Landgericht Stuttgart - vom 15. Februar 2017 vom 15.02.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nervus-Axillaris-Parese nach Schultergelenksoperation, LG Stuttgart, Az.: 15 O 294/16

Chronologie:
Die Klägerin befand sich 2015 in der Klinik der Beklagten aufgrund eines Impingement-Syndroms der Schulter rechts. Anlässlich der Schultergelenksoperation kam es zur Schädigung des Nervus Axillaris. Seither leidet die Klägerin unter körperlichen Bewegungsbeeinträchtigungen und Schmerzen und kann auch ihrem Beruf als Fachverkäuferin nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat bereits ohne Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens den Parteien nahegelegt, sich auf eine pauschale Abfindung von rund 10.000,- Euro zu einigen. Insbesondere stellte das Gericht heraus, dass ein angefertigtes MRT offensichtlich Differenzen aufweise. Angesichts der erheblichen Gesundheitsschädigungen konnte sich die Klägerin auf die Höhe dieser Abfindung nicht einlassen, so dass nunmehr ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur sehr selten enden Arzthaftungsprozesse ohne Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage sehr deutlich ist und das Gericht einen für beide Parteien angemessenen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Angesichts der Erheblichkeit der Gesundheitsschädigung wäre der gerichtlich vorgeschlagene Betrag für die Klägerin deutlich untersetzt, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

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