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Landgericht Berlin - vom 19. Februar 2017 vom 19.02.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Spritzenabszess nach Akupunkturbehandlung, LG Berlin, Az.: 13 O 452/11

Chronologie:
Der Kläger leidet an Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen. Er erhielt in der Praxis der Beklagten eine Injektionsbehandlung mit Marcumar. In der Folge entwickelte sich ein Spritzenabszess mit kompliziertem Verlauf. Es kam zu einer deutlich verzögerten Heilbehandlung.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt, das zu einem nicht eindeutigen Ergebnis kam. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich bereits der MDK der IKK Berlin-Brandenburg mit der Sache befasst und kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung. Auf Anraten des Gerichtes schlossen die Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Differieren mehrere Gutachten in ihren Ergebnissen voneinander, muss ein Gericht sich für das eine oder andere Ergebnis entscheiden. Dabei muss es auch eindeutig begründen, weshalb es die Entscheidung trifft und ein Gutachten vorzieht. Bleiben dennoch Zweifel, kann ein Gericht ein weiteres (Ober-)Gutachten einholen, oder den Parteien anraten, sich vergleichsweise zu einigen, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.

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