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Landgericht Frankfurt am Main - vom 11. Februar 2017 vom 11.02.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Übersehenes Mammakarzinom mit eingetretenen Metastasen, LG Frankfurt/M., Az. 2 - 14 O 120/12

Chronologie:
Die Klägerin ertastete einen Knoten in ihrer Brust und begab sich daraufhin in die Praxis der Beklagten, die eine Mammographie veranlasste. Ein vorliegendes Mammakarzinom wurde fehlerhaft nicht diagnostiziert. Die Klägerin musste sich sodann einer Chemotherapie unterziehen. Die verspätete Diagnose verschlechterte das Prognoserisiko.

Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. riet den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zu einer vergleichsweisen Erledigung an. Den Streitwert legte das Gericht im sechsstelligen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die durch die verspätete Diagnose entstehenden Schäden sind oftmals gravierend, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Übersehenes Mammakarzinom mit eingetretenen Metastasen, LG Frankfurt/M., Az. 2 - 14 O 120/12

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