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Landgericht Düsseldorf vom 10.06.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Zahlreiche Behandlungsfehler bei Zahnbehandlung

Sachverhalt:

Der Kläger benötigte Zahnersatz und ließ sich diesbezüglich bei der Beklagten behandeln. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Medizinisches Versorgungszentrum, in dem mehrere Mediziner tätig sind, sodass der Kläger im Rahmen seiner Behandlung bei gleich drei unterschiedlichen Zahnärzten in Behandlung war. Zunächst wurde dem Kläger behandlungsfehlerhaft eine Zahnbrücke anstatt des medizinisch indizierten Implantats eingesetzt. In der Folge entstand eine schmerzhafte Fehlokklusion, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden musste. Während dieser Behandlung der Fehlokklusion kam es zu weiteren Behandlungsfehlern: So wurde ein Zahn versehentlich angeschliffen und eine fortgeschrittene Parodontitis wurde viel zu spät erkannt.

 

Chronologie:

Das Landgericht Düsseldorf ließ die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Der Sachverständige bestätigte die vorgeworfene Fehlbehandlung im Wesentlichen. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, welchem diese näher traten. Über die konkrete Höhe der Schmerzensgeldzahlung durch die Beklagte an den Kläger wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In einem Medizinischen Versorgungszentrum sind verschiedene Mediziner unter einem Dach tätig. Bereits seit dem Jahr 2004 ist ein eindeutiger Anstieg bezüglich der Anzahl von Medizinischen Versorgungszentren zu verzeichnen. Einerseits bieten solche Einrichtungen viele Vorteile für die Patienten, wie zum Beispiel die effiziente, fachgebietsübergreifende ärztliche Behandlung. Andererseits kommen häufiger Organisationsfehler vor, die sich negativ auf die individuelle Behandlung eines Patienten auswirken können, konstatiert Dr. D.C. Ciper, LL.M.

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