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Landgericht Bielefeld vom 30.01.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Zu großer eingesetzter Expander bei Mastektomie verursacht massive Beschwerden

Sachverhalt:

Bei der Klägerin wurde wegen eines invasiven duktalen Karzinoms eine Mastektomie der linken Brust durchgeführt, wobei gleichzeitig auch ein Gewebe-Expander eingesetzt wurde. Im Anschluss traten Komplikationen auf, darunter Fieber, Wundprobleme und hohe Entzündungswerte. Die behandelnde Ärzteschaft versuchte es zunächst mit einer Antibiotikatherapie. Als diese jedoch keinerlei Besserung mit sich brachte, wurden - anstatt eine konsequente Ursachenforschung zu betreiben - erneut ausschließlich konservative Behandlungsmethoden versucht. Eine Besserung konnte erst eintreten, als die Klägerin sich nach monatelangem Leiden auf Eigeninitiative in eine andere Einrichtung verlegen ließ, wo festgestellt wurde, dass der eingesetzte Expander zu groß war und Durchblutungsstörungen verursachte. Der Expander konnte entfernt werden und seitdem ist die Klägerin beschwerdefrei.

 

Chronologie:

Das Landgericht Bielefeld ließ die Angelegenheit mittels eines fachgynäkologischen Sachverständigen begutachten. Dieser bestätigte insbesondere die behandlungsfehlerhafte postoperative Versorgung der Klägerin. Es sei zwar vertretbar zunächst eine Antibiotikatherapie zu versuchen, spätestens jedoch als deutlich wurde, dass diese keine Besserung mit sich brachte, hätte eine konsequente Ursachenforschung betrieben werden müssen. Das Gericht schlug den Parteien sodann den folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 8.000,00 € zzgl. Rechtsanwaltskosten. Die Parteien traten dem Vergleich näher.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Befunderhebungsfehler sind häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen. Bei einem Befunderhebungsfehler unterlässt es der behandelnde Mediziner gänzlich, medizinisch relevante Befunde zu erheben. Abzugrenzen ist diese Art eines Behandlungsfehlers stets vom Diagnosefehler, bei dem der Mediziner zwar Befunde erhebt, diese jedoch nicht korrekt auswertet, erläutert Dr. DC Ciper, LLM.

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