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Landgericht Mainz vom 09.10.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht: Diagnoseirrtum bei Auswertung eines radiologischen Befundes

Chronologie
Kläger war in diesem Fall der Sohn der Geschädigten, da diese leider verstorben ist. Die Erblasserin litt unter einer chronischen Niereninsuffizienz im Stadium 3, sodass in regelmäßigen Abständen Routineuntersuchungen erfolgten. Bei einer dieser Routineuntersuchungen wurde eine Sonographie durchgeführt, bei welcher zwei Raumforderung im Pankreas entdeckt wurden, die weitere Abklärungen notwendig machten. Die anschließende Interpretation des erhobenen radiologischen MRT-Befundes war jedoch grob fehlerhaft. Behandlungsfehlerhaft haben die Beklagten sich dabei nur auf eine der beiden Raumforderungen beschränkt, die andere Raumforderung – welche tatsächlich ein Pankreaskarzinom darstellte – wurde übersehen. Eine korrekte Diagnose wäre den Beklagten möglich gewesen und hätte trotz des hohen Alters der Erblasserin aufgrund der möglichen operativen Entfernung zu einer wesentlich höheren Behandlungschance geführt. Tatsächlich wurde das Karzinom erst ein halbes Jahr später diagnostiziert, kurz darauf verstarb die Erblasserin leider.

Verfahren
Das Gericht ließ den Sachverhalt gleich von 2 fachmedizinischen Sachverständigen unterschiedlicher Fachrichtungen beurteilen. Einerseits verfasste ein Facharzt für Radiologie ein umfangreiches Gutachten, andererseits auch ein Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und medizinische Onkologie. Beide Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass eindeutig ein Diagnoseirrtum und damit eine Unterschreitung des medizinischen Facharztstandards vorlag. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 40.000,- € vor, welchem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Klassischerweise klagen die Geschädigten selbst. In besonders dramatischen Fällen, in denen der Behandlungsfehler den Tod des Geschädigten verursacht, kann der Anspruch auf Schmerzensgeld u.U. auch von nahen Angehörigen geltend gemacht werden, erklärt Dr. DC Ciper, LLM.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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