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Oberlandesgericht Hamm vom 28.09.23

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschaden: Verspätete Sectio, 1 Mio. Euro Schmerzensgeld.

Chronologie
Das geschädigte Kind wurde in der Klinik der Beklagten entbunden. Während des Geburtsvorgangs traten Komplikationen auf, insbesondere eine Sauerstoffunterversorgung, da die notwendige Sectio nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. In der Folge kam es zu schweren geistigen und körperlichen Gesundheitsschäden beim Neugeborenen, wodurch das Kind zeitlebens auf Pflege und Hilfe Dritter angewiesen sein wird.

Verfahren
Das Landgericht Bielefeld (Az. 4 O 23/19) hatte in der ersten Instanz die Klage als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Berufung ein. Ihre Prozessvertreter konnten den OLG-Senat Hamm zu einer Neubewertung bewegen. Der Senat schlug während des anberaumten Sitzungstermins einen Vergleich über eine pauschale Entschädigungssumme von 1 Mio Euro vor. Nach weiteren Verhandlungen wurde dieser Vergleich außergerichtlich abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Zum zweiten Mal wurde bundesweit in einem Geburtsschadenfall ein Vergleich über ein Schmerzensgeld von 1 Mio. Euro zwischen einem geschädigten Kind und dem Versicherer einer Klinik abgeschlossen. Der Versicherer der Klinik, die R u V – Versicherung, fühlte sich zu diesem Vergleich gezwungen, nachdem das Oberlandesgericht Hamm (Az. I 26 U 35/23) ihm die Zahlung dieses Betrags nahegelegt hatte. Damit wurde die Schallmauer von 1 Mio. Euro in Deutschland erneut durchbrochen, wie der zuständige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. DC Ciper LLM betont.

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