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Landgericht Traunstein vom 01.07.24

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

Sachverhalt:

Im Jahr 2019 begab sich die Klägerin zur Geburt ihrer Tochter in die Klinik der Beklagten. Während des Geburtsvorgangs traten Komplikationen auf, auf die das geburtshilfliche Team nicht angemessen reagierte. Insbesondere wurde ein Kaiserschnitt (Sectio) zu spät durchgeführt, wodurch das Gehirn des Neugeborenen unzureichend mit Sauerstoff versorgt wurde. Dies führte zu schweren geistigen und körperlichen Behinderungen bei dem Kind, das nun auf eine umfassende Pflege angewiesen ist, die hauptsächlich von den Eltern übernommen wird.

 

Chronologie:

Das Landgericht Traunstein ließ die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen. Bereits vorgerichtlich lag ein umfassendes und qualifiziertes gynäkologisches Fachgutachten vor, das eindeutig grobe Behandlungsfehler feststellte. Dieser Bewertung schloss sich der gerichtlich beauftragte Gutachter an. In der Güteverhandlung stellte das Gericht die Sach- und Rechtslage klar dar. Der einzige noch offene Punkt ist die Höhe der Schadenssumme, die der Versicherer der beklagten Klinik zahlen muss. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Kapitalabfindung in Höhe von 2,5 Millionen Euro nicht unangemessen sei.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bei der Festlegung der Schadenssumme berücksichtigte das Gericht insbesondere ein über hundert Seiten langes Pflegegutachten, das detailliert den erhöhten Pflegebedarf des Kindes darlegt. Der Versicherer hat nun einige Wochen Zeit, dieser angemessenen Schadenssumme zuzustimmen. Sollte er eine angemessene Regulierung ablehnen, muss das Gericht ein weiteres Pflegegutachten zu spezifischen Fragen einholen. Dies würde den Rechtsstreit verzögern und könnte letztlich zu einer deutlich höheren Gesamtschadenssumme führen, die der Versicherer tragen müsste.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Unzureichende Desinfektion und mangelhafte Behandlung nach Implantatwechsel

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 200.000 € Schadensersatz nach behandlungsfehlerhafter Durchtrennung des nervus accessorius

Weitere Prozessklatsche der ARAG SE im Allergankomplex vor dem LG Düsseldorf, Az. 9a O 140/23

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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