Medizinrecht – Verkehrssicherungspflicht – Tierhalterhaftung: rund 25.000 € Schmerzensgeld für amputierten Daumen
Sachverhalt:
Die Klägerin war mit der Beklagten, zu der sie ein enges freundschaftliches Verhältnis pflegte, zum gemeinsamen Abendessen in einem Restaurant verabredet. Anschließend wurde der Hund der Beklagten in den Kofferraum ihres Autos gesetzt, die Klägerin lehnte sich daraufhin an die Kante des offenen Kofferraumes an. Plötzlich entdeckte der Hund eine Katze außerhalb des Autos und er biss reflexartig in die ausgestreckte Hand der Klägerin. Diese wurde daraufhin notfallmäßig mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr der linke Daumen schließlich amputiert werden musste.
Chronologie:
Das Landgericht Münster lies die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen. Zwar war der Sachverhalt vorliegend unstreitig, der Umfang des seitens der Klägerin geltend gemachten Schadens allerdings war fraglich. Der Sachverständige bestätigte, dass die Klägerin ihre Arbeit als selbstständige Pflegekraft nicht mehr ausüben kann. Darüber hinaus bezeichnete er die von de Klägerin angeführten Schäden im privaten Alltag als plausibel und kausal auf den Verlust des Daumens zurückzuführen. Das Gericht schlug den Parteien sodann den folgenden Vergleich vor: Die Beklagte zahlt an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 23.700 € zzgl. Rechtsanwaltskosten. Die Parteien traten diesem Vergleich näher.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Obwohl der vorliegende Fall nicht klassischerweise dem Bereich des Medizinrechts unterfällt, war der Verfahrensablauf nahezu identisch. Auch vorliegend ging es um den Beweis, dass die Schäden kausal auf den Unfall zurückzuführen sind. Dafür wurde - wie es auch im Medizinrecht üblich ist - ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, erläutert Dr. DC Ciper, LLM.