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Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.08.2017 vom 01.08.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Perityphlitischer Abszess nach nicht erkannter Appendizitis, OLG Düsseldorf, Az.: I - 8 U 126/16

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Bauchschmerzen und stellte sich bei ihrem Hausarzt, dem Beklagten, vor. Dieser schickte die Klägerin ohne genauere Abklärung der Symptome wieder nach Hause. Da sich die Schmerzen nicht besserten, suchte die Klägerin den Beklagten eine Woche später erneut auf und bestand auf eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. Die Einweisungsdiagnose lautete: Rechtsseitige Unterbauchschmerzen, z.B. Appendizitis. Es zeigte sich ein massiv erhöhter CRP-Wert. Noch am gleichen Tage erfolgte die operative Entfernung des Blinddarms. Es war bereits ein Abszess entstanden. Die Klägerin leidet nunmehr unter einem Verwachsungsbauch.

Verfahren:
Vor dem Verfahren hatte sich bereits die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein (Az. Z 2802 – 1/12) mit dem Vorfall befasst und im Ergebnis von einer Schicksalhaftigkeit gesprochen. Demgegenüber geht der vom Gericht bestellte Sachverständige von einer ärztlichen Fehlbehandlung aus. Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 3 O 294/14) hatte den Parteien zunächst eine gütliche Einigung über eine hohe vierstellige Summe angeraten, die nicht zustande kam. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,- Euro und stellte zudem fest, dass alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft vom Beklagten zu tragen seien. Hiergegen zog der Beklagte vor das OLG Düsseldorf, das den Parteien nunmehr zu einem Vergleich im hohen vierstelligen Eurobereich anriet, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch wenn vorgerichtlich eingeholte Gutachten, beispielsweise über den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse, oder die Gutachterkommission einer Ärztekammer für den Patienten negativ ausfallen, kann sich das Bild im gerichtlichen Verfahren noch ändern. Gerichte holen in der Regel in Arzthaftungsprozessen neue Gutachten ein. Das gerichtliche Vorgehen war insoweit für die Klägerin erfolgreich, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. Die im Grunde genommen unnötige Involvierung des Oberlandesgerichtes belastet die Gerichtsbarkeit und führt zu Gerichts- und Anwaltskosten, die die Parteien, oder die Rechtsschutzversicherung zu tragen haben.

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