Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Katarakt-OP in Femto-Phako Technik, OLG Düsseldorf, Az.: I - 8 U 31/18
Chronologie:
Die Klägerin litt unter grauem Star und begab sich deshalb in die Augenarztpraxis der Beklagten. Anlässlich der Operation setzte der Augenarzt eine Multifokallinse ein. Diese führte jedoch nicht zu einer Sehverbesserung, sondern einer Sehverschlechterung und musste in der Folge ausgetauscht werden.
Verfahren:
Mit dem Vorfall war zuvor bereits das Landgericht Düsseldorf (Az.: 3 O 79/15) befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat kam entgegen der Auffassung des Landgerichtes zu der Konstatierung, dass die Aufklärung nicht ausreichend erfolgt sei und hat den Parteien einen Vergleichsvorschlag im vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Katarakt-Operationen zählen zu den häufigsten Augenoperationen bundesweit. In der Vielzahl der Fälle verlaufen diese Operationen unproblematisch. In Einzelfällen, so wie hier, kann es aber auch zu einem nicht erwünschten Ergebnis kommen. Ob Risikoaufklärungen durch die Medizinerseite erfolgt sind, oder die Aufklärungen hinreichend erfolgt sind, hat ein Gericht immer nach freiem Ermessen nach gründlicher Beweisaufnahme zu klären, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.