Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Stimmbandprobleme nach operativer anteriorer Verschraubung mit fehlerhafter Beatmung, OLG F'furt/M., Az. 8 U 150/16
Chronologie:
Der Kläger erlitt infolge eines Unfalles im Jahre 2010 in seinem Badezimmer eine Fraktur der oberen Halswirbelsäule. Aufgrund dessen wurde er in der Klinik der Beklagten operativ versorgt. Er wirft der Beklagten u.a. eine fehlerhafte Beatmung anlässlich der 2. Operation vor, aufgrund derer er bis heute unter Schleimabsonderungen an den Stimmbändern, sowie Schwierigkeiten bei der Stimmmodulation leidet.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen (Az. 2 - 04 O 248/14). Das OLG Frankfurt weist nunmehr darauf hin, dass diese Vorgehensweise verfahrensfehlerhaft erfolgte, da die Kammer des Vorgerichtes bezüglich des Vorwurfes eine sachverständige Beratung hätte in Anspruch nehmen müssen, was es aber unterlassen hat. Dieses Vorgehen bezeichnet das OLG explizit als eine "nicht ordnungsgemäße Bearbeitung" und hält es für richtig dieses Urteil aufzuheben und das Verfahren an die 1. Instanz zurückzuverweisen!
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der Schule würde man sagen: "Das Untergericht hat seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht". Dieses ist bedauerlich, da sich der aus 2010 datierende Vorfall auch jetzt, also sieben Jahre später, noch nicht abschließend geklärt hat, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.