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Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom 15.03.2021 vom 15.03.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene laparoskopische Appendektomie, 20.000,- Euro, OLG Frankfurt/M., Az.: 6 U 67/18

Chronologie:
Die Klägerin stellte sich aufgrund starker abdomineller Beschwerden notfallmäßig in der Ambulanz der Beklagten vor. Da keine eindeutigen Ergebnisse vorlagen, erfolgte eine laparoskopische Untersuchung. Intraoperativ ergab sich das Bild einer gedeckt perforierten Entzündung im Bereich des Colon transversum. Die postoperativ erfolgte Endoskopie konstatierte keinen auffälligen Befund. Die Klägerin wirft der Behandlerseite vor, die Operation nicht lege artis vorgenommen zu haben, im Übrigen sei sie auch nicht indiziert gewesen.

Verfahren:
Mit dem Vorfall war bereits das Landgericht Wiesbaden befasst gewesen (Az. 4 O 7/18) und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes kam der OLG - Senat sehr wohl zu einer Unterschreitung des medizinischen Standards und sah auch Aufklärungspflichten der Behandlerseite als verletzt an. Der Senat schlug den Parteien daher einen Vergleich über eine pauschale Abfindung von 20.000,- Euro vor. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr, dass es oftmals sinnvoll ist, ein erstinstanzliches negatives Urteil in einer Berufungsinstanz nochmals qualifiziert hinterfragen zu lassen. Im Zweifel kommt ein neu befasster Senat zu einer völlig anderen Einschätzung, nach Vorlage einer qualifizierten Berufungsbegründungsschrift durch die Prozessvertreter des geschädigten Patienten, als die Kammer in der ersten Instanz, so wie hier. Mit dem Vergleichsbetrag erhält die geschädigte Klägerin eine angemessene Enschädigung stellen Rechtsanwälte D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.

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