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Oberlandesgericht Hamm vom 09.11.2018 vom 13.11.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Inkompletter Querschnitt nach HWS-Versteifung, 540.000,- Euro plus lebenslange Rente, OLG Hamm I - 3 U 27/18

Chronologie:
Hinsichtlich der Chronologie wird verwiesen auf LG Münster, Az.: 111 O 25/14, veröffentlicht auf www.ciper.de/prozesserfolge vom 09.04.2018. Gegen das vom LG Münster ergangene Urteil ist die Beklagtenseite trotz der eindeutigen Feststellungen in der ersten Instanz vergeblich in Berufung gezogen.

Verfahren:
Das OLG Hamm hat sich vollumfänglich der Argumentation des erstinstanzlichen Gerichtes angeschlossen und eine erhebliche Summe in den Raum gestellt. Nach umfangreichen Verhandlungen zwischen Kläger- und Beklagtenvertretern einigten sich die Parteien auf eine Gesamtentschädigung für die Vergangenheit von 540.000,- Euro. Zudem muss die Beklagtenseite eine monatliche Rente zum Ersatz des Haushaltsführungsschadens sowie des Pflegemehraufwandes an die Klägerin zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Zuge der Verhandlungen zwischen den Parteien wurde schließlich auch klargestellt, dass für den Fall, dass eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, auch die Mehrkosten der Unterbringung in einem Pflegeheim seitens der Beklagtenseite zu übernehmen sind, teilen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht mit.

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