Zum Hauptinhalt
Oberlandesgericht Hamm vom 23.07.2018 vom 23.07.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Katarakt Operation, 10.000,- Euro, OLG Hamm, Az.: I - 3 U 158/16

Chronologie:
Der Kläger begab sich vor sechs Jahren in die Praxis der Beklagten wegen eines grauen Stars zur Vornahme einer Katarakt Operation. Für die Anästhesie bedienten sich die Augenärzte eines externen Anästhesisten. Unmittelbar nach der Erstvorstellung wurde die Narkose mittels Retrobulbäranästhesie eingeleitet. Dabei wird das Anästhetikum mittels einer gebogenen Nadel in das Auge, d.h. den Bulbus injiziert. Es kam sofort zu einer Schwellung im Bereich des Auges, die Augenärzte stellten eine vollständige Netzhautablösung mit Einblutungen fest. Der Kläger wurde notfallmäßig in ein Krankenhaus eingewiesen, wo jedoch aufgrund der erheblichen Perforation eine vollständige Erblindung des Auges nicht mehr begegnet werden konnte.

Verfahren:
Während das Landgericht Dortmund in der Vorinstanz weder Behandlungsfehler, noch Aufklärungsverletzungen konstatierte und die Klage als unbegründet abwies, stellte das Oberlandesgericht Hamm nach Anhörung der Parteien fest, dass von einer nicht ordnungsgemäßen Risiko- und Alternativaufklärung auszugehen sei. In Betracht gekommen wären auch eine Tropfanästhesie oder Vollnarkose. Da der Kläger zwischenzeitlich verstarb und die Leidenszeit daher begrenzt war, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 10.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Fall betrifft die Problematik der sogenannten horizontalen Arbeitsteilung. Nach dieser hätte jeder Fachbereich, d.h. die Augenärzte sowie der Anästhesist, über die relevanten Behandlungsalternativen aufklären müssen. Hier war jedoch keine konkrete Regelung getroffen, was ein Organisationsverschulden bedeutet, stellen Marius B. Gilsbach und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Keine Befundstellung trotz Vorliegens eines Mammakarzinoms

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Unzureichende Desinfektion und mangelhafte Behandlung nach Implantatwechsel

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 200.000 € Schadensersatz nach behandlungsfehlerhafter Durchtrennung des nervus accessorius

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Katarakt Operation, 10.000,- Euro, OLG Hamm, Az.: I - 3 U 158/16

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen