Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Staphylococcus Infektion anlässlich Knie-TEP Operation, 15.000,- Euro, OLG Köln, Az.: 5 U 100/18
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in 2015 angesichts anhaltender Kniebeschwerden in die Klinik der Beklagten, wo eine Knie-TEP Operation vorgenommen wurde. Postoperativ stellte sich eine Infektion mit dem Erreger Staphylococcus epidermidis ein. Die Klägerin leidet nach wie vor unter Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Mit diesem Vorfall hatte sich bereits das Landgericht Aachen befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen (Az. 11 O 408/16). Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Gerügt wurde insbesondere, dass das Untergericht sich bei der Klageabweisung lediglich auf das gerichtlich eingeholte Gutachten gestützt habe und das vor dem Verfahren vorgelegte Privatgutachten völlig unberücksichtigt ließ. Es war die Indikation der Operation zu hinterfragen, zumal eine konservative Therapie auch in Betracht kam. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 15.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist immer wieder festzustellen, dass Hinterfragungen erstinstanzlicher Urteile durch eine Berufungsinstanz Sinn machen, so wie hier. OLG-Senate bewerten manche Dinge völlig anders als Untergerichte, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM fest.