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Oberlandesgericht Köln vom 07.07.2021 vom 07.07.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagener Knie-TEP-Einsatz nach Gonarthrose, 100.000,- Euro, OLG Köln, Az.: 5 U 207/19

Chronologie:

Die Klägerin litt an Kniebeschwerden und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten. Im November 2014 wurde eine Kniegelenksoperation, anlässlich derer eine nickelhaltige Knie-TEP eingesetzt wurde,  notwendig. Postoperativ traten Komplikationen ein, es entstanden Schmerzen, Schwellungen, Bewegungseinschränkungen und Entzündungen. Eine Revisionsoperation musste vorgenommen werden.

 

Verfahren:

Bereits das Landgericht Köln hatte sich in der 1. Instanz mit dem Vorgang befasst (Az. 3 O 376/17) und die Beklagten zu 11.000,- Euro Schmerzensgeld verurteilt, im Übrigen festgestellt, dass sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, die auf der fehlerhaften Operation beruhten, zu zahlen sind. Gegen dieses Urteil ist die Beklagtenseite in Berufung vor das OLG Köln gezogen, allerdings vergeblich. Bemängelt wurde gutachterlich insbesondere die Verwendung eines nickelhaltigen Implantates. Die Beschwerden, die im Ergebnis zu signifikanten Bewegungseinschränkungen der Patientin mündeten, wären mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten, wenn ein nickelfreies Implantat verwandt worden wäre. Der OLG-Senat hat den Parteien sodann zu einer gütlichen Einigung über rund 100.000,-Euro angeraten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nur in wenigen Fällen, in denen es in Arzthaftpflichtprozessen erstinstanzlich zu Verurteilungen kommt, ziehen die Versicherer der Beklagtenseite noch in die Berufung. In der Regel führen diese Berufungsverfahren dann auch zu den zu erwartenden Ergebnissen, so wie hier. Mit der Entschädigungssumme wird den Gesundheitsbeeinträchtigungen, mit denen sich die geschädigte Patientin seit dem Vorfall konfrontiert sieht, angemessen Rechnung getragen, meinen Rechtsanwälte D.C. Mahr LLm und Dr. DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.

 

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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