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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken vom 15.11.2017 vom 15.11.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Skapholunäre Dissoziation mit Ausbildung eines SLAC-Wrist Stadium III, 20.000,- Euro, OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 8/17

Chronologie:
Der Kläger stellte sich nach einem Arbeitsunfall in 2012 in der Notfallambulanz der Beklagten vor. Dort wurde nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung eine Bizepssehnenruptur rechts diagnostiziert und behandelt. Postoperativ stellten sich beim Kläger Beschwerden ein. Es war eine weitere Operation erforderlich, im Rahmen derer eine Bandersatzplastik mit Teilversteifung des Handgelenks und einer Teilarthrodese erfolgte.

Verfahren:
Mit dem Vorfall hatte sich zuvor bereits das Landgericht Frankenthal (Az. 4 O 517/15) befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Das OLG Zweibrücken ließ keine Zweifel darüber aufkommen, dass keine Befunderhebung durch die Behandlerseite erfolgt sei und schlug den Parteien einen Vergleich über 20.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es macht in Arzthaftungsprozessen häufig für die Patientenseite Sinn, gegen ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz in Berufung zu gehen. Oft halten Arzthaftungssenate der Oberlandesgerichte die landgerichtlichen Entscheidungen nicht für ausreichend und es gelingt dem Patienten, mit Hilfe qualifizierter anwaltlicher Vertretung, doch noch zu einem Erfolg zu kommen, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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