Schädigung des Nervus medianus links nach Einsetzen eines Implanon Hormonstäbchens
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Schädigung des Nervus medianus links nach Einsetzen eines Implanon Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az.: 15 O 67/17
Chronologie:
Der Beklagte implantierte der Klägerin in 2016 ein Implanon Hormonstäbchen zwecks Schwangerschaftsverhütung. Eine Aufklärung über mögliche Risiken erfolgte nicht. Anlässlich des Einsetzens dieses Stäbchens kam es zu einer Verletzung des Nervus medianus. Seither leidet die Klägerin unter einer Gefühlsstörung, Taubheit in den Fingern 1 bis 3 links, sowie einer Hand- bzw. Fingerschwächung aufgrund der eingetretenen Läsion.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vorgeschlagen, den diese noch widerrufen können. In diesem Falle würde eine umfangreiche Beweisaufnahme nötig werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aufgrund der Beschwerden hatte sich die Klägerin in eine Klinik begeben, wo eine komplette Läsion des Nervus medianus links am Oberarm diagnostiziert wurde. Im Übrigen