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Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hannover vom 14.02.2022 vom 14.02.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Mammakarzinomdiagnose, Az.: 458/20

Chronologie:

Die 30-jährige Patientin bemerkte im März 2019 einen kleinen Knoten im Bereich der rechten Brust. Sie stellte sich daraufhin in der Frauenarztpraxis der Antragsgegner vor, wo ihr eine Wiedervorstellung in 2,5 Monaten anempfohlen wurde. Es war ein kleines Fibroadenom diagnostiziert worden. Zwischenzeitlich stellte sich eine deutliche Größenzunahme ein. Die Diagnose eines Mammakarzinoms erfolgte sodann über einen Zeitraum von 2,5 Monaten später.

Verfahren:

Die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die verspätete Mammakarzinom Diagnose konstatierte. Es hätte eine weiterführende Diagnostik veranlasst werden müssen. In der Folge musste sich die Antragstellerin einer Chemotherapie unterziehen. Die Parteien haben sich daraufhin pauschal auf eine Entschädigungssumme im fünfstelligen Bereich geeinigt.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Verspätete Karzinomdiagnosen stellen sich oftmals medizinisch als grob fehlerhafte Behandlungen heraus, die schlechterdings nicht nachvollziehbar sind. Die Involvierung einer Schlichtungsstelle bildet eine Möglichkeit, um ohne noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, einen Behandlungsfehlervorwurf eruieren zu lassen und hat den Vorteil, dass es für die Betroffenen kostenlos ist. Nur bei einer erkennbaren Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers der Behandlerseite macht die Involvierung allerdings Sinn, bemerken Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C. Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM.

 

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