Französisches Recht - Mietrecht - Schadenersatzrecht: Schadenersatz nach Wasserschaden, 22.000,- Euro, Tribunal Paris, no. RG 17/58410
Chronologie:
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Ersatz derjenigen Schäden in Anspruch, die ihm durch einen vom Beklagten verursachten Wasserschaden entstanden sind und entstehen werden. Bei dem Beklagten handelt es sich um den über dem Kläger wohnenden Nachbarn. Durch offensichtlich nicht fachgerechte Isolation entstanden im Badezimmer des Klägers erhebliche Wasserschäden im gesamten Deckenbereich. Der Kläger verlangt den Ausgleich sämtlicher hierfür aufzuwendenden Kosten.
Verfahren:
Der Kläger hat zunächst ein Beweissicherungsverfahren vornehmen lassen, das den Beklagten als den Verantwortlichen für die Schäden ergab. Da der Beklagte sodann nicht bereit war, die Schäden unverzüglich zu begleichen, musste der Kläger das Tribunal de Grande Instance de Paris bemühen, das den Beklagten nunmehr zum Ersatz sämtlicher Schäden verurteilt hat. Der Beklagte muss zudem eine monatliche Pauschale für "entgangenen Wohngenuss" für Vergangenheit und Zukunft zahlen, sowie eine minutiöse Aufstellung seiner vorgenommenen Isoliermaßnahmen erbringen. Jeder weitere Tag, an dem er diese Aufstellung nicht vorlegt, kostet ihn 50,- Euro zusätzlich. Die bislang aufgelaufenen Kosten betragen bereits über 22.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Angelegenheit ist für den Kläger insoweit ärgerlich, als der verklagte Nachbar keinerlei Anstalten machte, seinen Verpflichtungen nachzukommen, so dass der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste. Jeder weitere verabsäumte Tag verursacht dem Beklagten nun weitere Kosten, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Avocat admis au Barreau de Paris fest.