Wann verjährt ein Behandlungsfehler? – Rechtliche Expertise für Ihre Ansprüche
Wenn Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen. Ebenso wichtig ist es, zu verstehen, wann Ihre Ansprüche verjähren, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
Als erfahrene Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftung mit Standorten in Düsseldorf, Berlin, Paris und Mailand sowie zahlreichen Beratungsbüros bieten wir Ihnen europaweit umfassende Beratung und Unterstützung. Im Rahmen unserer globalen Expertise im Medizinrecht stellen wir sicher, dass Sie bei Behandlungsfehlern die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Die Verjährungsfristen im Überblick
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie als geschädigte Person Kenntnis von den Umständen des Schadens und der verantwortlichen Person erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB).
Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB). Insofern Sie keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit herbeigeführt haben, verjähren Behandlungsfehler nach 10 Jahren – Stichwort: Absolute Verjährung.
Kenntnisnahme und ihre Bedeutung
Als medizinischer Laie ist es oft schwierig, Behandlungsfehler zu erkennen. Die bloße Vermutung eines Ärztefehlers ist für die Kenntnisnahme nicht ausreichend. Vielmehr erfordert eine fundierte Kenntnis, die ein ärztliches Fehlverhalten nahelegt, die Kenntnis der wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufes.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei Licht ins Dunkle zu bringen: Wir tragen für Sie alle erforderlichen Informationen zusammen und bewerten diese, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Arzt oder dessen Versicherung können die Verjährung hemmen (§ 203 BGB). Dies bedeutet, dass die Frist nicht weiterläuft, solange verhandelt wird.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Wichtige Schritte für Betroffene
Die rechtzeitige Einbindung eines auf Medizinrecht spezialisierten Anwalts ist bei einem angenommenen Behandlungsfehler unverzichtbar. Unsere Anwälte, die sich durch langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen auszeichnen, werden umgehend die erforderlichen medizinischen Unterlagen einholen und die Kommunikation mit der Versicherung des medizinischen Personals aufnehmen. Zur Überprüfung eines vermuteten Behandlungsfehlers ist in der Regel ein medizinisches Gutachten erforderlich, dessen Erstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit läuft die Verjährungsfrist weiter.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte sind mit den rechtlichen Strategien vertraut und versuchen eine Hemmung der Verjährung zu erreichen und Ihre Ansprüche effektiv zu schützen.
Unsere Expertise – Ihr Vorteil
Mit unserer Expertise im Medizinrecht und unserer Erfahrung im Umgang mit Behandlungsfehlern bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch das Verständnis und die Sensibilität, die Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Wir verstehen, dass hinter jedem Fall ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen und Sorgen steht.
Frühzeitig Beratung einholen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Die Verjährung von Behandlungsfehlern ist ein juristisch anspruchsvolles Gebiet, das spezialisiertes Wissen erfordert. Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie mit umfassendem Wissen im Medizinrecht zu unterstützen. Wir stellen sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte geltend zu machen und die Verjährungsfristen zu wahren.